Selbstbehalte bei Unterhalt ab 2018

Wesentliche Änderungen der „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2017

Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 01.01.2017 geändert werden. Die neue Tabelle finden Sie hier als Download.

Die Selbstbehalte haben sich nicht geändert und betragen:

 

Unterhaltspflicht gegenüber                      Selbstbehalt bisher             Selbstbehalt ab 2017

 

Minderjährige Kinder

Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:                           1080 €                                      1080 €

 

Kindern in Berufsausbildung oder Studium

anderen volljährigen Kinder:                                    1.300 €                                     1.300 €

 

Selbstbehalt Ehegatten:                                            1.200 €                                    1.200 €

 

Elternunterhalt:                         bsp]                    1.800 €                                   1.800 €

 

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 670 € auf 735 € erhöht. Darin sind 300 €  für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

 

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