Sorge- und Umgangsrecht

Das gemeinsame Sorgerecht ist die Regel auch nach der Scheidung.

 

Für Fragen des täglichen Lebens hat aber der bei dem sich das Kind aufhält die Entscheidungsbefugnis.

Nur bei lebensweisenden und -verändernden Entscheidungen müssen beide Elternteile die Entscheidung gemeinsam treffen. Dies sind z.B. Operationen des Kindes, Schulwechsel, Ausbildung, Ortswechsel.
Aber bei Problemen kann man sich vom Gericht für diesen Bereich die alleinigen elterlichen Sorge übertragen lassen.

Hinsichtlich eines Kindes, das nicht in Ihrem Haushalt lebt, haben Sie ein Recht auf Umgang. Um diesen durchzusetzen vertreten wir Sie gerne.

Es ist uns ein Anliegen Ihr Recht Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen gegen Widerstände durchzusetzen und engagieren uns dafür gerne.

Im Berlin wird das sogenannte beschleunigte Verfahren praktiziert das das Ziel hat Probleme in Zusammenhang mit Kindern so schnell und problemlos wie möglich zu lösen ohne dafür monatelang warten zu müssen.

Mittlerweile ist das Gesetz auch dahingehend angepasst worden, dass bei Kindesanlegenheiten innerhalb eines Monats nach Klagererhebung ein Gerichtstermin stattfinden muss.

 

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