Kosten

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben wird diese in vielen Fällen die Kosten unserer Inanspruchnahme zahlen.

Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.


Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, dann richtet sich das was Sie an uns zahlen müssen nach dem Streitwert. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Gebührenordnung erlassen, die bestimmt, dass sich die Anwalts und Gerichtsgebühren nach dem Streitwert richten und zu berechnen sind.
Sofern es um einen Rechtsstreit vor Gericht geht, trägt mit wenigen Ausnahmen der Verlierer die Kosten für das Gericht und die Anwälte beider Seiten.
Eine wichtige Ausnahme besteht allerdings für das Arbeitsrecht in der ersten Instanz. Dort trägt jeder seine Kosten selbst.

Bei geringen Einkünften können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet, dass die Staatskasse die entstandenen Anwaltsgebühren auf Ihrer Seite und die Gerichtskosten übernimmt.



Prozesskostenhilfe wird Ihnen bewilligt, wenn Sie nach Ansicht des Gerichtes bei dem der Prozess geführt für Sie gute Aussichten bestehen den Prozess auch zu gewinnen.

Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, muss ein spezielles Antragsformular ausgefüllt werden, das Sie auf unsere Homepage unter dem Link Download finden.



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